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Neue Definition des “Individualvertrags” und des “Standardvertrages” im französischen Recht
- Flash newsNeue Definition des “Individualvertrags” und des “Standardvertrages” im französischen Recht ab 1. Oktober 2018: Standardverträge sind nur noch solche, die vorformuliert und nicht verhandelbar sind. Von “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ist nicht mehr die Rede.