Kurzmeldungen

Béatrice Deshayes trägt vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) zur Harmonisierung der europäischen Zivilverfahren vor

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Am 15. Juni 2016 hat Béatrice Deshayes die Position der europäischen Anwälte über die Notwendigkeit einer Angleichung der europäischen Zivilverfahren im Rahmen eines Workshops des Europaparlaments in Brüssel dargestellt. Sie vertrat den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE).

Der Rechtsausschuss (JURI) beschäftigt sich mit der Frage der Zweckmäßigkeit der Einführung neuer gemeinsamer Mindeststandards für die Zivilverfahren in Europa.

Aufgrund ihrer praktischen Erfahrung sowohl vor den französischen als auch vor den deutschen Gerichten kennt Béatrice Deshayes die Schwierigkeiten, auf die die Parteien von grenzüberschreitenden Rechtstreitigkeiten stoßen können. Es existiert bereits ein gemeinsamer Rechtsrahmen, insbesondere im Bereich der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke (Verordnung EG Nr. 1393/2007) und der gerichtlichen Zuständigkeit, der Anerkennung und der Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung EU Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia)). Diese Rechtsnormen könnten eventuell ergänzt und verbessert werden, jedoch sollte, so der CCBE, darauf geachtet werden, dass sich neue Rechtsakte nicht mit den bereits bestehenden, funktionierenden Instrumente überlagern. Solche Arbeiten auf europäischer Ebene würden es zunächst voraussetzen, ein Bestandsaufnahme zu machen und die in den verschiedenen Mitgliedsländern existierenden Zivilverfahren zu vergleichen.

Im letzten Jahr hatte Béatrice Deshayes bereits eine deutsch-französische rechtsvergleichende Analyse der Sachverständigengutachten in grenzüberschreitenden Zivilverfahren in der EU vor dem Europäischen Parlament vorgestellt.

Das Video ihrer Präsentation vom 15. Juni 2016 ist online verfügbar.

 

JURI Workshop ' Common minimum standards of civil procedures '

JURI Workshop ‚ Common minimum standards of civil procedures ‚