Klagen gegen österreichische Behörden nach Corona-Ausbruch in Ischgl
- KurzmeldungenGegen die österreichische Republik sind ein halbes Jahr nach dem Corona-Ausbruch in dem Skiort Ischgl vier Schadensersatz- Musterklagen im Namen von Corona-Geschädigten erhoben worden. Ein Verbraucherschützerverein aus Wien reichte die Klagen von drei Deutschen und den Hinterbliebenen eines an COVID-19 verstorbenen Österreichers beim Landgericht Wien ein. Bei den Amtshaftungsklagen geht es unter anderem um Kostenerstattung, Schmerzensgeld sowie die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Spätfolgen einer überstandenen COVID-19–Erkrankung. Es werden Beträge von bis zu 100.000 € eingeklagt.
Den Verantwortlichen wird insbesondere ein Fehlverhalten bei der Reaktion auf das Bekanntwerden erster Infektionen vorgeworfen. Die Schließung der Skistation sei in Anbetracht der damals bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr durch das Virus zu spät erfolgt. Die Verkündung der „sofortigen Quarantäne“ in dem Gebiet, die am 13.03.2020 erfolgte, habe dann zu einer ungeordneten Abreise vieler Touristen und somit zur weiteren Ausbreitung des Virus beigetragen.
Insgesamt sollen sich bereits mehr als 6.000 betroffene Personen aus 45 Ländern bei dem österreichischen Verbraucherschützerverein wegen der Verfolgung ihrer Interessen gemeldet haben; über 1.000 Personen sollen ihm eine Vollmacht erteilt haben, in ihrem Namen Klage zu erheben. Auf die vier Musterklagen könnten also weitere Klagen folgen.
Der Verein betonte, dass die Klagen fallen gelassen werden würden, wenn die Regierung Fehler eingestehen und Schadensersatz anbieten würde.