Kurzmeldungen

DSGVO: Frankreich führend bei der Höhe der verhängten Sanktionen

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Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 liegt Frankreich bei der Gesamthöhe der bisher von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängten Sanktionen im europäischen Vergleich auf dem ersten Platz. Von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten wurden Sanktionen in Höhe von insgesamt 114 Millionen Euro verhängt, davon machen die von der französischen Behörde CNIL verhängten Sanktionen 51 Millionen Euro aus, was ungefähr 50 % entspricht, gefolgt von den Sanktionen der Aufsichtsbehörden in Deutschland (circa 25 Millionen Euro) und Österreich (circa 18 Millionen Euro).

Dabei muss unterstrichen werden, dass die Höhe der Sanktionen nicht unbedingt in proportionalem Verhältnis zu den Meldungen von Verstößen an die Aufsichtsbehörden steht, die sich insgesamt auf etwas mehr als 160.000 Meldungen belaufen. Ungefähr ein Viertel der Anzeigen wurden in den Niederlanden (40.647) erstattet, gefolgt von Deutschland (37.636) und Großbritannien (22.181). Frankreich liegt in diesem Vergleich hingegen auf dem 9. Platz, mit nur 3.459 Meldungen von Verstößen.

Auch wenn sich die deutschen Bürger mehr als ihre französischen Nachbarn um den Schutz ihrer persönlichen Daten zu sorgen scheinen, haben sich die Aufsichtsbehörden beider Länder dem Datenschutz verschrieben und die höchsten Sanktionen verhängt.

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