Kurzmeldungen
Arbeitsrecht

Ende der Corona-Schutzbestimmungen

- Kurzmeldungen

Die Bundesregierung hatte die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen, parallel zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

Angesichts einer zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und des dadurch bedingten starken Rückgangs der Neuerkrankungen seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.

Seit 08.04.2023 ist der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach § 28b Infektionsschutzgesetz vollständig entfallen. Darin eingeschlossen sind auch die noch über den 02.02.2023 hinaus zunächst beibehaltenen besonderen Schutzvorschriften für Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sowie die Möglichkeit für die Bundesländer, eigene landesrechtliche Vorschriften zu erlassen.

Arbeitgeber und Beschäftigte können jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz gelten sollen.

In Frankreich ist das nationale Protokoll zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer in Unternehmen gegen die Covid-Pandemie seit dem 14.03.2023 außer Kraft. Die französischen Unternehmen bleiben jedoch nach allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet.