Kurzmeldungen
Arbeitsrecht

Zugangserleichterungen für Kurzarbeit bis 31.12.2022 verlängert

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Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 mit der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) erneut den erleichterten Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 verlängert.

Nachdem diese Erleichterungen zunächst zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie eingeführt worden waren, soll jetzt den Betrieben auch für den Fall geholfen werden, dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte. Waren während der Pandemie vor allem Arbeitnehmer im Gastgewerbe und Handel von Kurzarbeit betroffen, so weist derzeit das verarbeitende Gewerbe eine deutliche Zunahme bei Kurzarbeit auf.

Mit der Verordnung

  • Bleibt die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt und
  • Arbeitnehmer brauchen nicht zunächst negative Arbeitszeitsalden aufzubauen, bevor Kurzarbeitergeld gewährt wird.