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Gegen Scania wird von der europäischen Kommission ein Bußgeld von mehr als 880 Millionen Euro verhängt

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Die Europäische Kommission hat am 27. September 2017 angekündigt, gegen die Gesellschaft Scania wegen ihrer Beteiligung am Kartell der Lastkraftwagenhersteller ein Bußgeld von 880.523.000 Euro verhängt zu haben.

Zunächst wurden in einer ersten Entscheidung vom 19. Juli 2016 die Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF von der Europäischen Kommission zu Bußgeldern von insgesamt 2,93 Milliarden Euro verurteilt, weil sie 14 Jahre lang untereinander Absprachen über den Kaufpreis ihrer Lkw und über die Weitergabe an die Käufer der für die Anpassung der Lkw an die Emissionsnormen entstandenen Kosten getroffen haben.

Diese erste Entscheidung wurde im Rahmen eines Vergleichs zwischen der Europäischen Kommission und den fünf Fahrzeugherstellern getroffen. Entgegen den fünf anderen Herstellern, die an dem Kartell beteiligt waren, hatte Scania entschieden, die Beschwerdepunkte anzufechten und sich entschlossen, keinen Vergleich in dieser Sache zu schließen. Die Untersuchungen gegen Scania wurden deshalb unabhängig von der Einigung mit den anderen Herstellern fortgesetzt.

Durch die Entscheidung vom 27. September 2017 wird also der Fall des Lkw-Hersteller-Kartells abgeschlossen.

Das Scania auferlegte Bußgeld scheint neben dem Gesamtbetrag der von der Europäischen Kommission im letzten Jahr ausgesprochenen Bußgelder fast bescheiden. Aber bei genauerem Hinsehen ist festzustellen, dass dem Hersteller eine besonders harte Strafe zuteilwurde.

Denn nur Daimler wurde mit 1.008.766.000 Euro ein höheres Bußgeld auferlegt. Für alle übrigen Fahrzeughersteller fielen die Bußgelder niedriger als das von Scania aus.

Und dies aus gutem Grund! Alle in der Entscheidung vom 19. Juli 2016 bestraften Hersteller konnten von einer wesentlichen Herabsetzung ihres Bußgeldes profitieren.

Von den fünf Herstellern, die 2016 verurteilt wurden, haben sich vier dazu entschieden, vollumfänglich während des Verfahrens mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um vom Kronzeugenprogramm zu profitieren. Gegen den Hersteller MAN, der die Existenz des Kartells gegenüber der Europäischen Kommission offengelegt hatte, wurde keinerlei Bußgeld verhängt, er ist somit einem Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro entkommen. Volvo/Renault wurde eine 40-prozentige Reduzierung der Höhe des Bußgeldes zuteil, Daimler erhielt eine 30-prozentige Herabsetzung und für Iveco wurde das Bußgeld um 10 Prozent verringert.

Darüber hinaus haben die fünf Hersteller, die eine Einigung mit der Europäischen Kommission erzielt haben, von einer zusätzlichen 10-prozentigen Reduzierung ihres Bußgeldes profitiert.

Scania seinerseits hat sich dazu entschieden, nicht mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, weder im Rahmen des Kronzeugenprogramms, noch im Rahmen des Vergleichsverfahrens, und konnte daher von keiner Bußgeldreduzierung profitieren.

Die Europäische Kommission hat mit dieser Entscheidung eine klare Botschaft an die Unternehmen, die sich für eine Zusammenarbeit mit ihr aussprechen, gerichtet. Wer Ohren hat, der höre…

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass mit dem gleichen Bestreben, nämlich der Aufdeckung und einvernehmlichen Beendigung wettbewerbsschädigender Praktiken, die gleichen Kronzeugenregelungen für die Kartellaufsichtsbehörde Frankreichs im Artikel L.464-2 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) vorgesehen sind.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung IP/17/3502 der Europäischen Kommission entnehmen.