Kurzmeldungen
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Online-Gründung von GmbH und UG

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Constitution en ligne de sociétés allemagne

Seit dem 01.08.2022 ist es in Deutschland durch die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151/EU) möglich, eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) mit Bareinlage online zu gründen. Die weiterhin zwingend erforderliche notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags kann nunmehr online erfolgen, ebenso wie die im Rahmen der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse sowie die Bestellung der ersten Geschäftsführer. Die (zukünftigen) Gesellschafter müssen nunmehr nicht mehr persönlich vor dem Notar erscheinen, sondern können mit diesem über ein von der Bundesnotarkammer bereitgestelltes, besonders gesichertes Videokommunikationssystem in Kontakt treten, das die Kommunikation in Echtzeit sowie die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Vertragsentwürfen ermöglicht. Die Beteiligten müssen sich hierfür zunächst über ein Zwei-Faktor-Verfahren elektronisch identifizieren und der Notar das aus dem Ausweisdokument mit eID-Funktion ausgelesene Foto mit dem Erscheinungsbild der online zugeschalteten Personen abgleichen. Anschließend errichtet der Notar anstelle des bisherigen Gründungsprotokolls eine elektronische Niederschrift über die Online-Verhandlung, die alle Beteiligten und der Notar mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.

Auch Handelsregisteranmeldungen, für die bislang ein Notarbesuch notwendig war, können auf diesem Wege nun online vorgenommen werden.

Ab 2023 soll auch die Möglichkeit einer online-Sachgründung gegeben sein.

Weitere Maßnahmen im Laufe des Lebens einer Gesellschaft (wie ein Formwechsel, eine Verfügung über Gesellschaftsanteile oder die Auflösung), die einer notariellen Beglaubigung bedürfen, sind hingegen online noch nicht möglich.