Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland
- KurzmeldungenSeit dem 01.01.2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen „gelben Schein“ mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert, die der Arbeitgeber bzw. sein Lohnbuchhaltungsbüro dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen können.
Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Eltern, die sich – ärztlich bestätigt – um ein krankes Kind kümmern müssen, sowie in weiteren Ausnahmefällen wird hingegen auch bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ausgestellt.
Keine Änderungen ergeben sich bei der Anzeigepflicht einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer gegen über dem Arbeitgeber sowie der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag ärztlich feststellen zu lassen, sofern im Arbeitsvertrag kein früherer Zeitpunkt festgelegt ist.
In Frankreich wird die Nutzung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angeregt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ist jedoch weiterhin neben der elektronischen Übermittlung zulässig.