Newsletter

Reform des französischen Vertragsrechts

- Newsletter

Die Reform des französischen Vertragsrechts ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Die Reform, die durch Verordnung Nr. 2016-131 vom 10.02.2016 eingeführt wurde, findet auf alle ab dem 1. Oktober neu geschlossenen Verträge Anwendung. Verträge, die vor dem 1. Oktober geschlossen wurden, unterliegen dem alten Recht. Die Reform wird zweifelsohne übergangsrechtliche Probleme mit sich bringen.

Seit Anfang September 2016 hat hw&h Workshops für Unternehmensjuristen angeboten, um ihnen eine klare Vision der Konturen und Herausforderungen dieser Reform zu geben. Wir empfehlen, bei Vertragsabschlüssen und -änderungen nach dem 1. Oktober 2016 besonders aufmerksam zu sein.

Ziele der Reform

Der Code Napoléon, der nun schon mehr als zwei Jahrhunderte ohne große Änderungen die Bibel des französischen Vertragsrechts war, beeindruckte durch seine elegante Sprache. Er entsprach aber nicht mehr den aktuellen Praktiken und Mentalitäten. Die Rechtsprechung musste immer wieder in großem Umfang zur Rechtsfortbildung beitragen. Die Inflation der gerichtlichen Rechtsfortbildung hat die Lesbarkeit des französischen Vertragsrechts erschwert und seine Attraktivität im Vergleich zum Vertragsrecht der Nachbarländer sowie Initiativen auf europäischer Ebene, das Vertragsrecht zu harmonisieren, beeinträchtigt.

Ziel der Reform war es, die Lesbarkeit und Kohärenz des französischen Vertragsrechts wiederherzustellen, um es auf internationaler Ebene wieder attraktiv zu machen. Der Gesetzestext ist chronologisch aufgebaut und verfolgt das Leben des Vertrags. Reichhaltige Definitionen tragen zu mehr Pädagogik bei.

Die Verordnung verändert aber nicht alles: oft wird die bisherige Rechtsprechung kodifiziert, hin und wieder werden bestimmte Punkte, die in der Rechtsprechung an Klarheit mangelten, klargestellt, ab und zu wird einer unerwünschten Rechtsprechung widersprochen. Aber in einigen Punkten kommt es zu einer Zäsur im Vergleich zum alten Recht: die symbolische Causa des französischen Rechts wird zugunsten anderer Substitute aufgegeben und die Verordnung führt eine Art „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ein.

Das Schadensersatzrecht (vertragliches und deliktisches) bleibt unverändert. Ein Reformprojekt ist gerade in der Diskussion. Es gibt aber noch kein offizielles Gesetzesvorhaben…Mehr zur Reform auf Französisch