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Flashnnews : Digital Markets Act (DMA)

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Digital Markets Act DMA

@dmutrojarmolinua

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Am 1. November 2022 ist die europäische Verordnung über digitale Märkte, der „Digital Markets Act“ (DMA) in Kraft getreten!

In unserem französischen Newsletter zum Wettbewerbsrecht n° 1/ 2022 vom 15. Februar 2022 hatten wir über die vom Parlament angenommene Fassung des europäischen Gesetzesvorhabens berichtet.

Zwischenzeitlich hatte auch der Rat dem Entwurf, insbesondere nach folgenden letzten Änderungen, zugestimmt:

  • die Schwellenwerte, deren Überschreiten durch ein Unternehmen den Anwendungsbereich des DMA eröffnet, wurden auf (i) 7,5 Milliarden Euro EU-weiten Umsatz (Vorschlag des europäischen Parlaments: 8 Milliarden Euro) und (ii) 75 Milliarden Euro Marktwert (Vorschlag europäisches Parlament: 80 Milliarden Euro) festgelegt;
  • der Höchstbetrag von 20% des weltweiten Umsatzes der Geldbuße, die die Europäische Kommission im Falle einer Pflichtverletzung durch einen Gatekeeper verhängen kann, findet nur bei wiederholten Pflichtverstößen Anwendung. Im Falle einer erstmaligen Pflichtverletzung kommt ein Höchstbetrag der Geldbuße von 10% des weltweiten Umsatzes zur Anwendung.

Der DMA wird ab dem 2. Mai 2023 zur Anwendung kommen. Ab diesem Zeitpunkt haben potenzielle Gatekeeper zwei Monate Zeit, ihre zentralen Plattformdienste bei der Europäischen Kommission anzumelden. Diese entscheidet dann binnen 45 Arbeitstagen über die Einstufung dieser Akteure als Gatekeeper. Die neuen Verhaltensregeln für die so benannten Gatekeeper gelten dann ab März 2024.

Interessant ist im Übrigen, dass die Richtlinie über Verbandsklagen (2020/1828), welche die Mitgliedstaaten bis Ende 2022 umsetzen müssen, auch im Falle von Verstößen von Gatekeepern gegen die Vorschriften des DMA Anwendung finden soll. Somit können Verstöße nicht nur primär durch die Wettbewerbsbehörden sanktioniert werden – auch Verbraucherorganisationen können vor den staatlichen Gerichten dagegen vorgehen.

Die finale deutsche Fassung des DMA (Verordnung (EU) 2022/1925 vom 14. September 2022) finden Sie hier.

In Kürze soll auch die Zustimmung des Rates über den Digital Services Act (DAS) erfolgen, der weitere Pflichten von Betreibern digitaler Dienste festlegen wird.

hw&h hält Sie über die weitere Entwicklung und die ersten Anwendungsfälle von DMA und DAS informiert!