Kurzmeldungen
Neue Definition des „Individualvertrags“ und des „Standardvertrages“ im französischen Recht
- KurzmeldungenNeue Definition des „Individualvertrags“ und des „Standardvertrages“ im französischen Recht ab 1. Oktober 2018: Standardverträge sind nur noch solche, die vorformuliert und nicht verhandelbar sind. Von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist nicht mehr die Rede.