höchstrichterliche Entscheidungen aus Frankreich zum Dépakine-Skandal und ein Vergleich mit einer BGH-Entscheidung zum deutschen Arzthaftungsrecht
- Kurzmeldungen. Cass. 1re civ., 27 nov. 2019, no 18-16537, Sté Sanofi-Aventis France c/Mme Y et a., FS-PBI In einem Schadensersatzverfahren zwischen dem Medikamentenhersteller Sanofi und einer Mutter, welche infolge der Einnahme des von Sanofi vertriebenen Medikamentes „Dépakine“ ein Kind mit Missbildungen zur Welt gebracht hatte, hat der französische Kassationshof die Grundsätze des Produkthaftungsrechts weiter entwickelt. Betreffend die Mangelhaftigkeit des verschriebenen Medikamentes bestätigte das Gericht die in den Vorinstanzen getroffene Feststellung, dass das Produkt mit einem Informationsfehler behaftet war, da das Risiko von Missbildungen… Lire la suite
höchstrichterliche Entscheidungen aus Frankreich zum Dépakine-Skandal und ein Vergleich mit einer BGH-Entscheidung zum deutschen Arzthaftungsrecht
- Kurzmeldungen. Cass. 1re civ., 27 nov. 2019, no 18-16537, Sté Sanofi-Aventis France c/Mme Y et a., FS-PBI In einem Schadensersatzverfahren zwischen dem Medikamentenhersteller Sanofi und einer Mutter, welche infolge der Einnahme des von Sanofi vertriebenen Medikamentes „Dépakine“ ein Kind mit Missbildungen zur Welt gebracht hatte, hat der französische Kassationshof die Grundsätze des Produkthaftungsrechts weiter entwickelt. Betreffend die Mangelhaftigkeit des verschriebenen Medikamentes bestätigte das Gericht die in den Vorinstanzen getroffene Feststellung, dass das Produkt mit einem Informationsfehler behaftet war, da das Risiko von Missbildungen… Read more
höchstrichterliche Entscheidungen aus Frankreich zum Dépakine-Skandal und ein Vergleich mit einer BGH-Entscheidung zum deutschen Arzthaftungsrecht
- Kurzmeldungen. Cass. 1re civ., 27 nov. 2019, no 18-16537, Sté Sanofi-Aventis France c/Mme Y et a., FS-PBI In einem Schadensersatzverfahren zwischen dem Medikamentenhersteller Sanofi und einer Mutter, welche infolge der Einnahme des von Sanofi vertriebenen Medikamentes „Dépakine“ ein Kind mit Missbildungen zur Welt gebracht hatte, hat der französische Kassationshof die Grundsätze des Produkthaftungsrechts weiter entwickelt. Betreffend die Mangelhaftigkeit des verschriebenen Medikamentes bestätigte das Gericht die in den Vorinstanzen getroffene Feststellung, dass das Produkt mit einem Informationsfehler behaftet war, da das Risiko von Missbildungen… Lesen Sie weiter